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PROGRAMMIERER FORDERT 84% DER FACEBOOK-ANTEILE

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Der Programmierer Paul Ceglia klagt gegen seinen alten Studienkollegen und Facebook-Gründer Mark Zuckerberg. Im Raum stehen läppische 84 Prozent Anteile am milliardenschweren Unternehmen. 2003 soll dieser den Auftrag erhalten haben eine Seite mit dem Namen “The Face Book” oder “The Page Book” zu programmieren.

Im Vertrag sollen dann Ceglia ein Honorar von 1000 Dollar und eine 50 prozentige Mitbeteiligung an der Website zugesichert worden sein. Zuckerberg, der damals Student an der Elite-Uni Harvard war, soll ihm außerdem ein weiteres Prozent pro verzögerten Website-Start vertraglich versprochen haben. Da Facebook nicht am 1. Januar 2004, sondern am 4. Februar startete, kamen noch weitere 34 Prozent Anteilsrechte dazu.

Wie viel dem Kläger im Falle einer erfolgreichen Rechtsprechung genau zu stehen, ist nicht bekannt. Das 400 Millionen Nutzer schwere soziale Netzwerk wird auf einen Wert von rund sechs Milliarden Dollar geschätzt. Doch intern mache man sich keine Sorgen die Klage zu verlieren. So sagte ein Facebook-Sprecher, dass die Klage “völlig unseriös” sei, man sie aber trotzdem “energisch bekämpfen” werde.

Bis die Sache endgültig vom Tisch ist, friert die New Yorker Justiz die Vermögenswerte von Zuckerbergs Unternehmen zumindest ein. Auch dies habe aber keinerlei Auswirkungen auf die Nutzer des weltweit größten sozialen Netzwerks.
Im Bundesstaat New York ist der Kläger übrigens kein unbeschriebenes Blatt. Im vergangenen Jahr wurde Paul Ceglia vorgeworfen, er habe Kunden seiner Holzpellet-Firma um rund 200.000 Dollar geprellt, weil er bestellte Ware nicht auslieferte. Außerdem wurde bereits mehrfach gegen ihn und seine Frau wegen Diebstahl und Betrug polizeilich ermittelt.

Zuckerberg selbst hat bereits 2008 schmerzlich erfahren müssen was im Fall von Nachforderungen passiert: So musste er an Studienkollegen 51 Millionen Euro zahlen, weil er ihnen angeblich die Idee von Facebook geklaut habe. Die aktuellen Forderungen dürften da etwas teurer werden. Gleichzeitig, so heißt es in Fachkreisen, könnten die Ansprüche aus dem Vertrag bereits verjährt sein. Im Bundesstaat New York soll eine Verjährungsfrist von sechs Jahren gelten.

Quelle & Text: grafiker.de

Geschrieben von dlitemedia

22. Juli 2010 um 21:57

Veröffentlicht in INTERNET

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